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Information für Zuweiser:innen

Unser Behandlungsauftrag betrifft Patient:innen mit fortgeschrittenen Erkrankungen und palliativmedizinischer Symptomlast, zum Beispiel Atemnot, Appetitlosigkeit, Fatigue, Gewichtsverlust, Kachexie, Sarkopenie, Schmerz, Übelkeit und Erbrechen, psychische Belastung etc.

Da der Begriff Palliativmedizin/Palliative Care in vielen Patient:innen zahlreiche Fragen, aber auch Ängste und Vorbehalte auslöst, bitten wir höflich um eine gute Zusammenarbeit und klären entsprechend auf über Sinn und Zweck einer palliativen Betreuung.

Ziel der Betreuung auf der Palliativstation ist die Verbesserung von belastenden Symptomen, die im Rahmen fortgeschrittener Erkrankungen auftreten.

Zu den häufigsten Symptomen zählen:

  • Schmerzen
  • Dyspnoe
  • Fatigue
  • Angst
  • Depression
  • Kachexie/Sarkopenie
  • Inappetenz
  • Nausea und Emesis

Eine palliative Betreuung richtet sich primär auf eine umfassende Linderung belastender Symptome auf physischer, psychischer, sozialer und spiritueller Ebene, die sich den Bedürfnissen der Patient:innen und ihrer An- und Zugehörigen anpasst. Dafür ist ein Zeitraum von etwa drei Wochen anberaumt, danach ist die Entlassung nach Hause bzw. in eine entsprechende Institution vorgesehen.

Im multiprofessionellen Team wurde einvernehmlich vereinbart, dass auf der Palliativstation 17K keine antineoplastischen intravenösen Therapien in Form von Antikörpertherapie, Chemotherapie oder Immuntherapie verabreicht werden, da die Verabreichung antineoplastischer Therapien die Expertise der Klinischen Abteilung für Onkologie sowie der Klinischen Abteilung für Hämatologie und Hämostaseologie ist.

  • Das Entlassungsmanagement: Dieses ist durch die Sozialarbeiter:in der jeweiligen Station zu veranlassen.
  • Ein vordergründiger Pflegebedarf ohne Symptomlast.
  • Der unmittelbare Sterbeprozess: Eine Verlegung von Patient:innen im unmittelbaren Sterbeprozess stellt für diese und ihre An- oder Zugehörigen eine unzumutbare Stresssituation dar, ist pietätlos und wird deshalb nicht durchgeführt. In dieser Situation ist eine konsiliarische Betreuung möglich.
  • Eine Palliativstation ist primär keine Einrichtung zur Langzeitpflege. Dafür sind Hospize oder Pflegeheime vorgesehen.