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Konsiliardienst

Eine Mitbetreuung von Menschen mit palliativmedizinischen Bedürfnissen ist auf jeder Station des AKH Wien möglich.

Sofern realisierbar, wird jede Konsilanforderung, die vor 13 Uhr erfolgt, noch am selben Wochentag (Mo–Fr werktags) durch einen Besuch von Ärzt:innen und Pflegepersonen der Klinischen Abteilung für Palliativmedizin erfolgen. An Wochenenden und Feiertagen ist keine Möglichkeit eines palliativmedizinischen Konsiliardienstes gegeben.

Unser Behandlungsauftrag betrifft Patient:innen mit fortgeschrittenen Erkrankungen und Symptomlast, zum Beispiel:

  • Schmerzen
  • Dyspnoe
  • Fatigue
  • Angst
  • Depression
  • Kachexie/Sarkopenie
  • Inappetenz
  • Nausea und Emesis

 

Wir bitten zu bedenken, dass ein palliativmedizinischer Konsiliarbesuch keinesfalls die Arbeit des Entlassungsmanagements ersetzen kann. Sollte das primäre Anliegen der Konsiliaranforderung die Versorgung nach der Entlassung betreffen, so ersuchen wir Sie höflich, rechtzeitig das Entlassungsmanagement zu involvieren.

Wir können im Rahmen des Konsiliarbesuches lediglich Informationen bzw. Empfehlungen zu Betreuungsmöglichkeiten bieten, unsere primäre Aufgabe ist jedoch die Behandlung von belastenden Symptomen und eine pflegerische sowie ärztliche Beratung. Die Organisation der weiteren Versorgung obliegt dem Entlassungsmanagement der jeweiligen Station.

Die Möglichkeit einer optimalen palliativmedizinischen Betreuung ist umso rascher und zielführender gegeben, je eher die Patient:innen durch das primäre Behandlungsteam über Therapieziele, über ihre Prognose und den Besuch des Palliativteams informiert sind.

Es ist nicht Aufgabe des Palliativteams, die Patient:innen über Therapiezieländerungen/-anpassung zu informieren, da hierzu eine bereits vorhandene Beziehung zu den Patient:innen gegeben sein sollte. Wir unterstützen jedoch gerne in komplexen und herausfordernden Situationen.


Anmeldung zu einem Konsiliarbesuch

  • Die Anforderung eines Konsiliarbesuches erfolgt über einen klinischen Auftrag „Konsil Innere Med I-I14 Palliativ“ im AKIM.
  • Hierzu ist weiters die Vervollständigung des Formulars „Konsilanforderung-Palliativ“ im AKIM erforderlich.
    • Bitte im AKIM Konsil Innere Med. I -> I14 Palliativ -> Erstbegutachtung oder Folgekonsil auswählen.
    • Dann erscheint im KLAT ein Formular, das SORGFÄLTIG ausgefüllt werden muss.
    • Wird das Formular nicht entsprechend ausgefüllt, erfolgt KEIN palliativmedizinischer Konsiliarbesuch, bis die entsprechenden Informationen vorliegen. Die Vorinformationen sind im Sinne der Qualitätssicherung des Konsiliarbesuches unabdingbar.
  • Erst wenn der KLAT vollständig ausgefüllt versendet wurde, erfolgt der palliativmedizinische Konsiliarbesuch!

In Folge wird ein Konsiliarbericht im AKIM geschrieben und bei Durchführung des Konsils gerne auch mit den Zuweiser:innen oder zuständigen Ärzt:innen/Pflegepersonal Kontakt aufgenommen.

Dem palliativen Konsiliardienst ist eine Verbesserung der primären Palliativversorgung ein großes Anliegen, da die Palliativstation als tertiäre Einrichtung mit 12 Betten eine geringe Kapazität für eine stationäre Betreuung bzw. Übernahme von Patient:innen hat.

Wir möchten hierbei höflich auf unsere Kriterien für eine Übernahme auf die Palliativstation verweisen: Aufnahmeprozedere/Übernahmeprozedere an der Palliativstation.

Häufig sind im Rahmen von Konsiliarbesuchen auch Folgebesuche erforderlich, dies bedarf einer erneuten Zuweisung. Wir bitten, diese auch entsprechend zu senden, wenn dies im Konsiliarbefund vermerkt ist.

Vielen Dank und auf eine gute Zusammenarbeit!

Ihr interprofessionelles Palliativteam