Patient:innenverfügung
Hier finden Sie
- einen „Ratgeber Patient:innenverfügung mit Formulierungshilfen“ zum Errichten einer Patient:innenverfügung
- sowie ein Formular (elektronisch ausfüllbar).
Eine verbindliche Patient:innenverfügung muss schriftlich mit Angabe des Datums vor einem:einer Rechtsanwält:in (ÖRAK), einem:einer Notar:in (ÖNK), vor einem:einer rechtskundigen Mitarbeiter:in der Patient:innenvertretung errichtet werden.
Vorsorgevollmacht
Zum Formular für die Errichtung einer Vorsorgevollmacht.
Die Vorsorgevollmacht kann nur vor einem:einer Notar:in, einem:einer Rechtsanwält:in oder in einfachen Fällen auch vor einem Erwachsenenschutzverein (falls ausreichend Kapazitäten vorhanden sind) errichtet werden. Sie muss schriftlich sein. Eine weitere Voraussetzung für die Errichtung ist die Geschäftsfähigkeit.